WALDBRAND

GEFAHR: WALDBRAND

Waldbrände in Mitteleuropa sind nur selten Naturereignisse. Nur zwischen drei und zehn Prozent werden von Blitzschlägen verursacht. Über 90 Prozent der Waldbrände sind auf menschliches Handeln oder Fehlverhalten zurückzuführen. Die Ursachen reichen von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe über die Selbstentzündung (zum Beispiel alter Munition aus den Weltkriegen), Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über brennbarem Untergrund bis zur Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer und zur Brandstiftung. Letztere ist die häufigste bekannte Waldbrandursache!

Was brennt bei einem Waldbrand?
Die horizontale Ausbreitung hängt hauptsächlich vom verfügbaren brennbaren Material, dem Wind (Laufgeschwindigkeit, Flugfeuer) und Gelände ab. Berg- oder Hangaufwärts breiten sich Feuer schneller aus.
Die vertikale Ausbreitung wird von der Hitze des Bodenfeuers und dem Vorhandensein so genannter Feuerbrücken (brennbarer Unterwuchs, tiefe Äste) bestimmt. Eine Brandausbreitung von über 1 km/h sind selten. Ein gesunder, erwachsener Mensch kann einem Waldbrand normalerweise entkommen. Bei Bodenbränden ist die Feuerfront zudem nur ein schmaler Saum, der zur Rettung durchaus überquert werden kann, da die dahinter liegende Fläche nicht mehr brennt.
Dennoch ist Vorsicht geboten. Die Geräuschkulisse eines Vollfeuers, die Rauchentwicklung, Schadstoffe, Flugfeuer usw. können zur Desorientierung, zur gesundheitlichen Beeinträchtigung und zum Einschließen führen.

Richtiges Verhalten im Wald
Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung.

  • Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe, außer an hierzu ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen!
  • Nicht Rauchen und keine Zigarettenreste fortwerfen! Dies gilt auch für die Autofahrt im Wald oder am Waldrand.
  • Keine Glasabfälle liegen lassen, sie könnten bei Sonnenbestrahlung als Brennglas wirken!
  • Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken!
    Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen! Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkflächen!

Denken Sie immer daran: Feuerwehrleute schützen sich im Löscheinsatz durch spezielle Schutzkleidung und mit Atemschutzgeräten.
Betroffene und Anlieger eines Hausbrandes können evakuiert werden. Flora, Fauna und die Tierwelt jedoch bleiben im Brandfall ihrem Schicksal überlassen.

 

Brandbekämpfung
Die Brandbekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mit allen zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Da Wasser in den meisten Fällen nicht zur Verfügung steht, könnten die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel wie folgt eingesetzt werden:

  • Austreten von kleinen Brandstellen
  • Auskehren oder Ausschlagen mit etwa 1,5 Meter langen Ästen
  • Abdecken der Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich
  • Löschen mit Feuerlöschern

Leben geht vor Sachwerten!

  • Bringen Sie sich, gegen den Wind gehend, in Sicherheit!
  • Halten Sie Feuerwehr-Anfahrtswege frei!

Brandmeldung 112
Im Falle eines Wald- oder Flurbrandes ist sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder eine Polizeidienststelle (Notruf 110) zu verständigen. Dabei sind möglichst die nachfolgenden Daten zu übermitteln:

Wo brennt es?
Möglichst genaue Ortsangabe. In Waldgebieten ausgewiesene
Notfallpunkte sind mit einer eindeutigen Identifikationsnummer
versehen und sind den Rettungsdiensten bekannt (ähnlich einer
Notrufsäule an Autobahnen). Ist dies nicht möglich, beschreiben
Sie markante Geländepunkte, wie z.B. außergewöhnlicher Baum,
Waldwiese oder Felsen.

Wie brennt es?
Handelt es sich um ein Bodenfeuer oder Vollfeuer?
Handelt es sich um Nadel-, Laub- oder Mischwald?
Herrscht starker Wind?
Sind Menschen in Gefahr?
Sind Personen oder Sachwerte, wie Häuser und andere Einrichtungen gefährdet?

Von wo melden Sie den Brand?
Die Ortsangabe, von wo aus Sie den Brand melden, kann wichtig
für die Orientierung der Feuerwehr sein. Wenn möglich, warten
Sie auf die Einsatzkräfte, um sie evtl. einweisen zu können.

Quelle: Text & Bild: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe